ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN IM ONLINE-SHOP DES MÜNZHANDELS DER RAIFFEISENLANDESBANK OBERÖSTERREICH AKTIENGESELLSCHAFT

gültig ab: 01.10.2017

Anbieter: Raiffeisenlandesbank Oberösterreich Aktiengesellschaft (im Folgenden „RLB OÖ AG“)
Adresse: Europaplatz 1a, A – 4020 Linz
Firmenbuchnummer: 247579 m des Landesgerichtes Linz
Telefon: +43 732 6596 23560
E-Mail: muenzshop@rlbooe.at
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: ATU 51418103
Mitgliedschaft: Wirtschaftskammer Oberösterreich, Sektion Banken und Versicherungen
Aufsichtsbehörde: Bundesministerium für Finanzen, Österreichische Nationalbank, Finanzmarktaufsicht

1. Geltung
Die zwischen der RLB OÖ AG und dem Kunden über den Online-Shop abgeschlossenen Verträge über Münzen und Waren unterliegen ausschließlich den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Münzhandels der RLB OÖ AG. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennt die RLB OÖ AG nicht an, es sei denn, sie hat ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Vertragserfüllungen der RLB OÖ AG gelten nicht als Zustimmung zu von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Vertragsbedingungen.

2. Datenschutz
Alle für die Geschäftsabwicklung im Registrierungsformular bekannt gegebenen Daten werden von der RLB OÖ AG vertraulich behandelt und EDV-gestützt gespeichert (DVR 2110419). Der Kunde stimmt einer Speicherung und Weitergabe seiner Daten innerhalb der RLB OÖ AG ausschließlich zum Zweck der Auftragsabwicklung und zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zu.

3. Wesentliche Eigenschaften der Ware
Die RLB OÖ AG bietet im Webshop der Website https://muenzshop.rlbooe.at Anlagegold, Münzen, Barren, Medaillen, Banknoten, historische Wertpapiere, Etuis und weiteres Zubehör zum Kauf an.

4. Preise, Versand- und Versicherungskosten
Die Preise sind auf der Website des Online-Shops bei den einzelnen Artikeln angeführt. Alle von der RLB OÖ AG genannten Preise sind inklusive einer etwaig anfallenden Umsatzsteuer aber exklusive der gültigen Versand- und Versicherungskosten, welche in Abhängigkeit von Wert und Gewicht der Ware/n anfallen, zu verstehen. Weitere Informationen zu den Versand- und Versicherungskosten können dem Dokument „Bestellprozess im Online-Shop des Münzhandels der Raiffeisenlandesbank Oberösterreich Aktiengesellschaft (RLB OÖ AG)“ (auch abrufbar unter https://muenzshop.rlbooe.at - Punkt „Bestellprozess“) entnommen werden. Die endgültigen Gesamtkosten (Gesamtpreis) Ihrer Bestellung erfahren Sie mit Rechnungslegung. Der Versand erfolgt durch die Österreichische Post AG oder ein von der RLB OÖ AG beauftragtes Unternehmen als versicherte und eingeschriebene Sendung und nur innerhalb Österreichs.

5. Bestellung
Vor der Bestellung hat der Kunde die gewünschten Münzen und/oder Waren in den Warenkorb des Online-Shops zu legen. Im Warenkorb kann der Kunde Eingabefehler betreffend die Ware/n vor der Bestellung erkennen und korrigieren. Den genauen Ablauf des Bestellvorganges findet der Kunde im Dokument „Bestellprozess im Online-Münzshop der Raiffeisenlandesbank Oberösterreich Aktiengesellschaft (RLB OÖ AG)“ (auch abrufbar unter https://muenzshop.rlbooe.at - Punkt „Bestellprozess“). Die Bestellung des Kunden kann ausschließlich in deutscher Sprache abgegeben werden und wird der Text der Bestellung von der RLB OÖ AG gespeichert. Der Kunde hat die Möglichkeit die von Ihm getätigten Bestellungen unter „Bestellhistorie“ einzusehen. Getätigte Bestellungen sind in dieser Ansicht ab dem Zeitpunkt der User-Registrierung ersichtlich. Auf die Rechnung hat der Kunde keinen Online Zugang. Die Präsentation der Waren im Online-Shop stellt kein bindendes Angebot der RLB OÖ AG auf Abschluss eines Kaufvertrages dar. Der Kunde wird hierdurch lediglich aufgefordert, durch eine Bestellung ein Angebot abzugeben. Eine derartige Bestellung des Kunden gilt als verbindliches Angebot. Der Vertrag kommt mit Rechnungslegung der RLB OÖ AG an den Kunden zustande, wobei das Einlangen der Kundenzahlung als aufschiebende Bedingung gilt. Anlageprodukte, deren Preis von Schwankungen auf dem Finanzmarkt abhängt, können nur werktags (Montag bis Freitag) in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:30 Uhr in den Warenkorb aufgenommen und bestellt werden. Dies trifft auf alle Münzen zu, die im Register „Gold-Anlage“ angeführt sind.

6. Liefer- und Auftragsbedingungen
Zur Leistungsausführung ist die RLB OÖ AG erst dann verpflichtet, sobald der Kunde all seinen Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich sind, nachgekommen ist. Die Auslieferung an den Kunden erfolgt innerhalb von 1 - 3 Werktagen nach Zahlungseingang. Die RLB OÖ AG ist jedoch berechtigt, die vereinbarten Termine und Lieferfristen um bis zu eine Woche zu überschreiten. Erst nach Ablauf dieser Frist ist der Kunde berechtigt, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Sollte eine Sendung ausbleiben, informiert der Kunde unverzüglich die RLB OÖ AG zur Aufnahme der versicherungsrelevanten Informationen. Sämtliche Bestellungen können von der RLB OÖ AG nur im Rahmen der verfügbaren Stückzahlen (Lagerware) angenommen werden. Die RLB OÖ AG behält sich das Recht vor, Bestellungen ohne Nennung von Gründen abzulehnen oder nur hinsichtlich eines Teils der bestellten Menge anzunehmen, worüber sie den Kunden jeweils informieren wird. Weiters behält sich die RLB OÖ AG angesichts der Limitierung von Auflagen das Recht vor, Lieferungen infolge nicht verfügbarer Stückzahlen zu kürzen oder zu stornieren, ohne dass der Kunde hieraus einen Ersatzanspruch ableiten kann. Gleiches gilt im Zusammenhang mit einem Verdacht der RLB OÖ AG auf Geldwäscherei oder dergleichen (vergleiche §§ 365m ff GewO). In solchen Fällen werden bereits vom Kunden an die RLB OÖ AG geleistete Zahlungen im Umfang des Unterbleibens der Lieferung rückerstattet. Es gelten die von der RLB OÖ AG festgesetzten maximalen Bestellmengen. Der Kunde hat die Möglichkeit, die von ihm bestellte/n Ware/n in einem bei der RLB OÖ AG befindlichen Depot zu hinterlegen. Der Kunde kann dies im Online Bestellprozess im Feld „Anmerkung für Anbieter Münzhandel der Raiffeisenlandesbank Oberösterreich AG“ vermerken. Nach Zahlungseingang auf unserem Konto hinterlegen wir die Ware/n auf den Namen des Kunden ein Jahr lang gratis im Depot. Der Kunde erhält von uns eine schriftliche Bestätigung über die hinterlegte/n Ware/n (Depotbestätigung). Mit einem gültigen Lichtbildausweis und der Depotbestätigung kann/können die hinterlegte/n Ware/n während der Geschäftszeiten beim Münzhandel der RLB OÖ AG abgeholt werden. Nach Vereinbarung ist auch eine Zusendung per Jahresende zu den Kosten und Spesen wie unter „Lieferung“ im „Bestellprozess im Online-Münzshop der RLB OÖ AG“ angegeben, möglich.

7. Adressänderung und Annahmeverzug
Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen seiner Wohn- oder Geschäftsadresse der RLB OÖ AG unverzüglich bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt vom Kunden bekanntgegebene Adresse gesendet werden. Wird der Empfang einer bezahlten, mängelfreien und vereinbarungsgemäß gelieferten Sendung seitens des Kunden verweigert oder wird die Sendung mit dem Vermerk ‘nicht behoben’, ‘unzustellbar’ oder einem ähnlichen Vermerk an die RLB OÖ AG retourniert, wird der Kunde davon schriftlich in Kenntnis gesetzt und auf Folgendes hingewiesen: Kosten, die durch eine Nichtannahme oder eine fehlerhaft gemeldete Anschrift entstehen, gehen zu Lasten des Kunden. Diese Verständigung wird an die vom Kunden der RLB OÖ AG zuletzt bekannt gegebene Adresse zugestellt. Ein neuerlicher Versand erfolgt nur nach Zahlung der entsprechenden zusätzlichen Versandkosten durch den Kunden. Erfolgt diese nicht binnen vier Wochen ab Versendung des Schreibens an den Kunden oder hat der Kunde die Ware neuerlich nicht wie vereinbart übernommen, ist die RLB OÖ AG berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten. Die RLB OÖ AG ist im Falle eines Rücktritts vom Vertrag berechtigt, sämtliche zusätzlichen Kosten vom rückzuüberweisenden Entgelt in Abzug zu bringen und einzubehalten.

8. Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen, Mahn- und Inkassospesen
Die RLB OÖ AG liefert nur gegen Vorauszahlung des Kunden. Sämtliche Zahlungen haben auf Euro zu lauten. Die Bankverbindung wird bei Rechnungslegung bekanntgegeben. Die in Rechnung gestellten Beträge müssen bei der RLB OÖ AG binnen einer Woche ab Erhalt der Rechnung ohne Abzüge einlangen. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die RLB OÖ AG berechtigt alle notwendigen und zweckmäßigen Kosten der außergerichtlichen Betreibung zu verrechnen, soweit sie vom Kunden verschuldet wurden und diese im angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen. Für den Fall eines sechs Wochen übersteigenden Zahlungsverzuges ist die RLB OÖ AG berechtigt, unter Setzung einer 14tägigen Nachfrist vom abgeschlossenen Vertrag zurückzutreten und diesen rückabzuwickeln.

9. Eigentumsvorbehalt
Alle Waren werden von der RLB OÖ AG unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung deren Eigentum. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware – insbesondere durch Pfändungen – verpflichtet sich der Kunde, auf das Eigentumsrecht der RLB OÖ AG hinzuweisen und diese unverzüglich zu benachrichtigen. Ist der Kunde Verbraucher oder kein Unternehmer, zu dessen ordentlichem Geschäftsbetrieb der Handel mit den von der RLB OÖ AG erworbenen Waren gehört, darf er bis zur vollständigen Begleichung der offenen Kaufpreisforderung über die Vorbehaltsware nicht verfügen, sie insbesondere nicht verkaufen, verpfänden, verschenken oder verleihen. Der Kunde trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung.

10. Schadenersatz und Gewährleistung
Sämtliche Schadenersatzansprüche sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden oder – bei Verbrauchergeschäften – für Schäden an zur Bearbeitung übernommenen Sachen. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Kunden werden hierdurch nicht berührt. Bei Erbringung einer mangelhaften Leistung durch die RLB OÖ AG hat der Kunde daher das Recht, Gewährleistungsansprüche im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen geltend zu machen. Das Vorliegen von leichter oder grober Fahrlässigkeit hat, sofern es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, der Geschädigte zu beweisen. Die in diesen Bedingungen enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen über die Haftung und Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch neben oder anstelle eines Gewährleistungsanspruches geltend gemacht wird.

11. Widerrufs-/Rücktrittsrecht des Verbrauchers (§§ 11 ff FAGG) und Kundendienst
Der Kunde hat kein Rücktrittsrecht bei Münzen und Waren, deren Preis von Schwankungen auf dem Finanzmarkt abhängt, auf die die RLB OÖ AG keinen Einfluss hat und die innerhalb der Rücktrittsfrist auftreten können. Dies trifft derzeit zu auf: Wiener Philharmoniker in Gold, Platin oder Silber in allen Stückelungen, Barren in allen verfügbaren Größen, Dukaten in allen Stückelungen, Kronen in allen Stückelungen sowie Gulden in allen Stückelungen. Kein Rücktrittsrecht besteht auch bei Produkten, die nach Kundenspezifikationen angefertigt wurden (z.B. Medaillen mit Gravur). Bei sonstigen außerhalb der Geschäftsräume der RLB OÖ AG geschlossenen Verträgen oder von Fernabsatzverträgen kann der Kunde, der Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) ist – sofern keine gesetzliche Ausnahmeregelung greift –, innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten. Die Frist beginnt mit dem Tag zu laufen, an dem der Verbraucher (Kunde) oder ein von ihm benannter, nicht als Beförderer tätiger Dritter den Besitz an der Ware erlangt. Im Falle eines Vertrages über mehrere Waren, die in einer einheitlichen Bestellung bestellt und getrennt geliefert werden, beginnt die Frist an dem Tag zu laufen, an dem der Verbraucher (Kunde) oder ein von ihm benannter, nicht als Beförderer tätiger Dritter den Besitz an der zuletzt gelieferten Ware erlangt. Es genügt, wenn der Verbraucher (Kunde) die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet hat. Ist die RLB OÖ AG ihren Informationspflichten nach § 4 Abs. 1 Z 8 FAGG jedoch nicht nachgekommen, so verlängert sich die Rücktrittsfrist um weitere 12 Monate. Bei nachträglicher Informationserteilung innerhalb von 12 Monaten ab dem Beginn des Fristlaufs, endet die Rücktrittsfrist 14 Tage ab dem Zeitpunkt der Informationserteilung an den Verbraucher (Kunden). Die Rücktrittserklärung kann unter anderem durch Verwendung des Muster-Widerrufsformulars (auch abrufbar unter https://muenzshop.rlbooe.at - Punkt „Widerruf“) erfolgen: Ansonsten ist die Rücktrittserklärung an folgende Adresse zu richten:
Raiffeisenlandesbank Oberösterreich Aktiengesellschaft
Münzhandel
Europaplatz 1a
A - 4020 Linz
Tel: +43/(0)732/6596 23560 Tritt der Verbraucher (Kunde) vom Vertrag zurück, so hat dieser die empfangene Ware unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 Tagen ab Abgabe der Rücktrittserklärung, an die RLB OÖ AG zurückzustellen. Die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Ware sind vom Verbraucher (Kunde) zu tragen. Die Erstattung der vom Verbraucher (Kunden) geleisteten Zahlungen, einschließlich der Lieferkosten, erfolgt ebenfalls unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 Tagen nach Rückerhalt der Ware bzw. Nachweis über die Rücksendung der Ware. Hat sich der Verbraucher (Kunde) ausdrücklich für eine andere Art der Lieferung als die von der RLB OÖ AG angebotene günstigste Standardlieferung entschieden, so hat er keinen Anspruch auf Erstattung der ihm dadurch entstandenen Mehrkosten. Bei der Rückerstattung wird die RLB OÖ AG eine Entschädigung für eine Minderung des Verkehrswerts der Ware einbehalten, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise der Ware nicht notwendigen Umgang mit derselben zurückzuführen ist. Ist es dem Verbraucher (Kunde) nicht möglich die empfangene Ware ganz oder nur teilweise beziehungsweise nur in verschlechtertem Zustand zurückstellen, hat der Kunde deren Wert zu vergüten, soweit sie ihm zum klaren und überwiegenden Vorteil gereicht hat. Schadenersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. Die RLB OÖ AG ist berechtigt, den Ersatzbetrag von der Rückerstattung in Abzug zu bringen. Etwaige sonstige Beschwerden und Beanstandungen kann der Kunde ebenfalls an die obige Adresse richten.

12. Newsletter
Der Kunde hat die Möglichkeit dem Erhalt von Nachrichten des Münzhandels der RLB OÖ AG über seine Produkte, aktuelle Angebote und sonstige unternehmensbezogene Informationen mittels Werbe-E-Mail, insbesondere Newsletter, zuzustimmen. Falls der Kunde eine Zustimmung zum Erhalt solcher E-Mails erteilt hat, kann er diese jederzeit schriftlich per Brief oder E-Mail an die unter „Kontakt“ angegebenen Kontaktdaten widerrufen.

13. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Verträgen mit Kunden, welche Unternehmer im Sinne des KSchG sind, ist das sachlich zuständige Gericht für Linz. Der für Klagen eines Verbrauchers oder gegen einen Verbraucher bei Vertragsabschluss mit dem Kreditinstitut gegebene allgemeine Gerichtsstand in Österreich bleibt auch dann erhalten, wenn der Verbraucher nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt und österreichische gerichtliche Entscheidungen in diesem Land vollstreckbar sind. Es gilt ausschließlich materielles österreichisches Recht unter Ausschluss jeglicher Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts.

14. Information zur Online-Streitbeilegung
Die Europäische Kommission hat unter http://ec.europa.eu/conusmers/odr/ eine Europäische Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) errichtet. Die OS-Plattform kann ein Kunde (Verbraucher) für die außergerichtliche Beilegung einer Streitigkeit aus Online-Verträgen nutzen.

15. Geldwäschebestimmungen
Zwingende Grundlage jeder Geschäftsbeziehung mit der RLB OÖ AG ist die Einhaltung der gesetzlichen Geldwäschebestimmungen. Der Kunde nimmt dies zur Kenntnis und stimmt der Abgabe aller damit im Zusammenhang stehenden Meldungen/Erklärungen zu. Weiters verpflichtet sich der Kunde bei Erforderlichkeit im jeweils gebotenen Umfang bei der Einhaltung der Geldwäschebestimmungen mitzuwirken.